Private Krankenkassen
Mein Honorar berechne ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Bitte informieren Sie sich vorab über die Leistungen ihres Versicherungsvertrages. Sie haben auch die Möglichkeit, direkt bei ihrer Krankenkasse nachzufragen.
Private Zusatzversicherungen
Wenn Sie eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben, können Sie die Kosten der Behandlung darüber abrechnen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über Ihren Tarif.
Gesetzliche Krankenkassen / Selbstzahler
Osteopathische Leistungen sind grundsätzlich keine gesetzlichen Kassenleistungen, sodass Sie Selbstzahler sind und für eine Sitzung 80,- € entrichten. Viele Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für die Behandlungen.
Weitere Informationen zur Kostenübernahme bei gesetzlich krankenversicherten Patienten finden Sie unter:
http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
oder direkt bei Ihrer Versicherung.